Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.12.1998 - 14 B 95.1255   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,43396
VGH Bayern, 28.12.1998 - 14 B 95.1255 (https://dejure.org/1998,43396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.1998 - 14 B 95.1255 (https://dejure.org/1998,43396)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 (https://dejure.org/1998,43396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,43396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 - 8 A 11822/16

    Schlusspunkttheorie bei fehlender forstrechtlicher Umwandlungsgenehmigung;

    Davon ist im Übrigen auch der Senat in seinem Urteil vom 9. Juni 1993 - 8 A 10876/92.OVG - (ESOVGRP) zur Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 LBauO auf eine zu nah an einen Wald heranrückende Wohnbebauung ohne weiteres ausgegangen, ebenso die Rechtsprechung anderer Obergerichte zu dieser Problematik hinsichtlich vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften (vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 -, juris, Rn. 23; so auch: Sänger, NuR 1992, 420 und Wolf, in: Simon/Busse, BayBO, 103. EL Stand März 2011, Art. 4, Rn. 44).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

    Ein pauschales Abstellen auf die abstrakte Möglichkeit des Baumwurfs genügt nicht (OVG RP, Urteil vom 26. August 2020, a.a.O. Rn. 50; OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018 - 10 A 1494/17 -, juris Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 -, juris Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11789/19

    Bauantrag; Baumwurfgefahr; abwassertechnische Erschließung; Stellplätze

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 LBauO ist in diesen Fällen jedoch das Bestehen einer konkreten Baumwurfgefahr; das bloß abstrakte Risiko einer Gefährdung durch umstürzende Bäume genügt hingegen nicht (vgl. die zitierten Senatsurteile sowie insbesondere auch OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018 - 10 A 1494/17 -, juris, Rn. 7 ff., m.w.N., sowie BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 -, juris, Rn. 23).

    Eine konkrete Baumwurfgefahr erfordert dabei konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass (grenz- bzw. vorhaben-)nah stehende Bäume auf dem Grundstück des Bauherrn in naher Zukunft mit einer Wahrscheinlichkeit, die über das allgemeine Risiko des Umstürzens hinaus geht, umfallen werden (so OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018, a.a.O., Rn. 8 ff., m.w.N.) bzw. dass ein Schaden bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im konkret zu beurteilenden Einzelfall in der überschaubaren Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt (so BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998, a.a.O., Rn. 23, m.w.N.).

    Der Senat hegt keine Zweifel daran, dass eine Abarbeitung dieser Checkliste geeignet ist, um seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörden hinreichende Feststellungen zum Bestehen einer konkreten Baumwurfgefahr für ein Bauvorhaben treffen zu können, die dann ggf. Anlass sein können, vom Bauherrn die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über Art und Ausmaß der tatsächlich bestehenden Gefahr verlangen zu dürfen, wobei allerdings ggf. auch die Verkehrssicherungspflicht des jeweiligen Eigentümers benachbarter Waldflächen zu berücksichtigen ist (vgl. dazu auch Kerkmann/Saame, BauR 2019, 1702, 1706, unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 28. Dezember 1998, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 2 BV 08.2465

    Ablehnung des Bauantrages wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    30 bis 47 zu Art. 59 BayBO; BayVGH vom 27.10.1999 Az. 2 CS 99.2387 [Nachbarrechtsbehelf; Standsicherheit]; vom 16.7.2002 Az. 2 B 00.1545, juris RdNr. 21 [großflächige Diaprojektions-Werbeanlage; Verkehrssicherheit]: ggf. zeitgleiche bauaufsichtliche Maßnahmen, wenn das Vorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet; BayVGH vom 25.7.2002 Az. 2 B 02.164 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit]; vom 24.2.2003 Az. 2 CS 02.2730 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit; Beschränkung des Bildwechseltakts]; BayVGH vom 28.12.1998 Az. 14 B 95.1255 [Baumwurfgefahr; Sachbescheidungsinteresse]; Beschluss vom 6.6.2002, juris RdNr. 16 = BayVBl 2003, 478 [Nachbarklage; Hochwasserschutz]: selbstständige (wasserrechtliche) Anordnung, die auch mit der zu erteilenden Baugenehmigung in einem Bescheid verbunden werden kann, ohne aber den Regelungsgehalt der Baugenehmigung zu verändern; BayVGH vom 24.1.2006 Az. 14 ZB 04.3116 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit; (fehlendes) Sachbescheidungsinteresse]; vom 23.3.2006 Az. 26 B 05.555 BayVBl 2006, 537 [Megalight-Wechselwerbeanlage; Verkehrssicherheit; Sachbescheidungsinteresse]: fehlendes Sachbescheidungsinterese nur bei "offensichtlichem" Verstoß; vom 17.11.2008 Az. 14 B 06.3096 a.a.O. [Werbeanlage; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; Sachbescheidungsinteresse]; OVG Rh.-Pf. vom 22.10.2008, ZfBR 2009, 167 [Werbeanlage; Verunstaltung; (bejahtes) Sachbescheidungsinteresse]: nur "Evidenzkontrolle" der nicht zum gesetzlichen Prüfprogramm gehörenden Vorschriften; OVG NRW vom 28.1.2009 Az. 10 A 1075/08 [Einbau eines Giebelfensters; Brandschutz; Abweichung]; HessVGH vom 3.2.2009 Az. 3 A 1207/08, juris RdNr. 47 [Verhältnis von Baugenehmigung zur strahlenschutz- oder atomrechtlichen Genehmigung; (bejahtes) Sachbescheidungsinteresse]; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Jäde BayVBl. 2004, 481/487, 2005, 301 und 2006, 538; Fischer BayVBl. 2005, 299).
  • VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2785/16

    Anforderungen an den bauordnungsrechtlichen Gefahrenbegriff;

    Dies erfasst insbesondere auch Fälle, in denen die Gefahrenquelle außerhalb des Grundstückes liegt, jedoch auf dieses bzw. das zu genehmigende Vorhaben einwirkt (vgl. zur inhaltsgleichen Normierung des Art. 3 Abs. 1 S. 1 der bayerischen Bauordnung VGH München, Urteil vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 -).

    Da sie ihre ablehnende Entscheidung indes allein auf die fehlende Einhaltung einer abstrakten Abstandsgrenze von 30 m stützte, erfolgte die Versagung der Baugenehmigungserteilung rechtswidrig (vgl. hierzu auch VGH München, Urteil vom 28. Dezember 1998 - 14 B 95.1255 -), zumal vorliegend keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr ersichtlich sind.

    Grundsätzlich obliegt es dem Grundstückseigentümer, die durch die auf seinem Eigentum bestehende Bewaldung hervorgerufenen Risiken auf das mögliche Mindestmaß zu reduzieren, da die Vermeidung einer Baumwurfgefahr grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Waldbesitzers fällt (vgl. VGH München, Urteil vom 28. Dezember 1998 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

    Grundsätzlich werden hiervon auch die Fälle erfasst, in denen eine Gefahrenquelle außerhalb des Baugrundstücks liegt, aber auf dieses einwirkt (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 28.12.1998 - 14 B 95.1255 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

    Ein an einen Waldrand "heranrückendes" Gebäude kann aufgrund der Gefahr umstürzender Bäume a u s n a h m s w e i s e allenfalls dann zu Lasten eines benachbarten Waldeigentümers wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn eine ganz konkrete, nicht jedoch bloß abstrakte Baumwurfgefahr besteht (vgl. BayVGH, U.v. 28.12.1998 - 14 B 95.1255 - juris Rn. 22 f. sowie B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 12, jeweils unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - NVwZ-RR 1998, 157 = juris Rn. 6 ff.; ebenso BayVGH, B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - RdL 2020, 152 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.06.2002 - 14 B 99.2545

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Ansbach, 22.10.2008 - AN 9 K 08.01104

    Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt, da Einfügungsgebot erfüllt; kein

    Eine konkrete Gefahr für gesunde Wohnverhältnisse besteht demnach grundsätzlich nicht (BayVGH vom 28.12.1998 - 14 B 95.1255).
  • VG Regensburg, 22.09.2021 - RN 6 S 21.1239

    Baugenehmigung, Gemeinde, Bescheid, Verkehrssicherungspflicht, Gemarkung,

    Auch das Gebot der Rücksichtnahme gibt einem Waldeigentümer, auch ohne Haftungsfreistellungserklärung des Bauherrn oder Grundstückseigentümers, die grundsätzlich keine öffentliche-rechtliche Wirkung entfalten, keinen Anspruch auf Freihaltung des Baumwurfbereichs (VG München, U.v. 12.7.2017 - M 9 K 17.1144 - juris, Rn. 28; BayVGH, U.v. 28.12.1998 - 14 B 95.1255 - juris; U.v. 10.3.1987 - Nr. 1 B 86.02710 - BayVBl. 1987, 727; VG Ansbach, U.v. 22.10.2008 - AN 9 K 08.01104 - juris; Busse/Kraus/Wolf, 142. EL Mai 2021, BayBO Art. 4 Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628

    Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist;

  • VG München, 01.02.2012 - M 9 K 10.5989

    Vorbescheid für Wohnhaus; Außenbereich; Lärmimmissionen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht